Laut einer am 10. Dezember von der Abteilung für elektronische Information des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie veröffentlichten Nachricht soll das Management der Lithium-Ionen-Batterieindustrie weiter gestärkt und die Transformation und Modernisierung der Branche sowie der technologische Fortschritt gefördert werden Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie hat vorübergehend die „Spezifikationsbedingungen für die Lithium-Ionen-Batterie-Industrie“ und das „Ankündigungsmanagement für die Spezifikation der Lithium-Ionen-Batterie-Industrie“ verwaltet. Die Maßnahmen wurden überarbeitet und werden hiermit bekannt gegeben. Die „Spezifikationsbedingungen für die Lithium-Ionen-Batterie-Industrie (Ausgabe 2018)“ und die „Vorläufigen Maßnahmen für die Verwaltung von Ankündigungen für die Spezifikation der Lithium-Ionen-Batterie-Industrie (Ausgabe 2018)“ (Ankündigung Nr. 5, 2019 des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie ) wird gleichzeitig aufgehoben.
„Standardbedingungen für die Lithium-Ionen-Batterieindustrie (2021)“ schlagen vor, Unternehmen dabei zu unterstützen, Fertigungsprojekte zu reduzieren, die lediglich die Produktionskapazität erweitern, technologische Innovationen stärken, die Produktqualität verbessern und Produktionskosten senken. Lithium-Ionen-Batterieunternehmen sollten die folgenden Bedingungen erfüllen: in der Volksrepublik China im Land gesetzlich registriert und niedergelassen, mit unabhängiger Rechtspersönlichkeit; unabhängige Produktions-, Vertriebs- und Servicekapazitäten für verwandte Produkte in der Lithium-Ionen-Batterieindustrie; Die F&E-Ausgaben betragen nicht weniger als 3 % des Hauptgeschäftseinkommens des Unternehmens für das Jahr, und Unternehmen werden ermutigt, unabhängige F&E-Einrichtungen auf oder über dem Provinzniveau zu erwerben. Qualifikationen für Technologiezentren oder High-Tech-Unternehmen; Die Hauptprodukte verfügen über Patente für technische Erfindungen. Die tatsächliche Produktion des Vorjahres zum Zeitpunkt der Erklärung darf nicht weniger als 50 % der tatsächlichen Produktionskapazität desselben Jahres betragen.
„Standardbedingungen für die Lithium-Ionen-Batterieindustrie (2021)“ erfordern außerdem, dass Unternehmen fortschrittliche, energiesparende, umweltfreundliche, sichere und stabile sowie hochintelligente Produktionsprozesse und -geräte einsetzen und die folgenden Anforderungen erfüllen: 1. Lithium-Ionen Batterieunternehmen sollten die Möglichkeit haben, die Gleichmäßigkeit der Elektrode nach der Beschichtung zu überwachen, und die Kontrollgenauigkeit der Dicke und Länge der Elektrodenbeschichtung sollte nicht weniger als 2 μm bzw. 1 mm betragen; Es sollte über eine Elektrodentrocknungstechnologie verfügen und die Genauigkeit der Wassergehaltskontrolle sollte nicht weniger als 10 ppm betragen. 2. Hersteller von Lithium-Ionen-Batterien sollten in der Lage sein, Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Sauberkeit während des Injektionsprozesses zu kontrollieren; Sie sollten in der Lage sein, interne Kurzschluss-Hochspannungstests (HI-POT) online nach der Batteriemontage zu erkennen. 3. Unternehmen von Lithium-Ionen-Batteriepacks sollten in der Lage sein, die Leerlaufspannung und den Innenwiderstand einzelner Zellen zu steuern, und die Steuerungsgenauigkeit sollte nicht weniger als 1 mV bzw. 1 mΩ betragen; Sie sollten die Möglichkeit haben, die Funktion der Batteriepack-Schutzplatine online zu überprüfen.
In Bezug auf die Produktleistung wurden in den „Lithium-ion Battery Industry Specification Conditions (Ausgabe 2021)“ folgende Anforderungen festgelegt:
(1) Batterien und Akkupacks
1. Energiedichte der Verbraucherbatterie ≥230 Wh/kg, Energiedichte des Batteriepakets ≥180 Wh/kg, Energiedichte des Polymer-Einzelbatterievolumens ≥500 Wh/L. Die Zyklenlebensdauer beträgt ≥500 Mal und die Kapazitätserhaltungsrate beträgt ≥80 %.
2. Energietypbatterien werden in Energietyp und Energietyp unterteilt. Darunter beträgt die Energiedichte der einzelnen Energiebatterie unter Verwendung ternärer Materialien ≥210 Wh/kg, die Energiedichte des Batteriepakets beträgt ≥150 Wh/kg; Die Energiedichte anderer Energieeinzelzellen beträgt ≥160Wh/kg und die Energiedichte des Batteriepakets beträgt ≥115Wh/kg. Die Leistungsdichte der einzelnen Batterie beträgt ≥500 W/kg und die Leistungsdichte des Batteriepakets beträgt ≥350 W/kg. Die Zyklenlebensdauer beträgt ≥1000 Mal und die Kapazitätserhaltungsrate beträgt ≥80 %.
3. Die Energiedichte der einzelnen Batterie vom Energiespeichertyp beträgt ≥145 Wh/kg und die Energiedichte des Batteriepakets beträgt ≥100 Wh/kg. Zykluslebensdauer ≥ 5000 Mal und Kapazitätserhaltungsrate ≥ 80 %.
(2) Kathodenmaterial
Die spezifische Kapazität von Lithiumeisenphosphat beträgt ≥145 Ah/kg, die spezifische Kapazität von ternären Materialien beträgt ≥165 Ah/kg, die spezifische Kapazität von Lithiumkobaltat beträgt ≥160 Ah/kg und die spezifische Kapazität von Lithiummanganat beträgt ≥115 Ah/kg. Weitere Leistungsindikatoren für Kathodenmaterialien finden Sie in den oben genannten Anforderungen.
(3) Anodenmaterial
Die spezifische Kapazität von Kohlenstoff (Graphit) beträgt ≥335 Ah/kg, die spezifische Kapazität von amorphem Kohlenstoff beträgt ≥250 Ah/kg und die spezifische Kapazität von Silizium-Kohlenstoff beträgt ≥420 Ah/kg. Weitere Leistungsindikatoren für negative Elektrodenmaterialien finden Sie in den oben genannten Anforderungen.
(4) Membran
1. Trockene einachsige Dehnung: Zugfestigkeit in Längsrichtung ≥110 MPa, Zugfestigkeit in Querrichtung ≥10 MPa, Durchstoßfestigkeit ≥0,133 N/μm.
2. Trockenes biaxiales Dehnen: Zugfestigkeit in Längsrichtung ≥100 MPa, Zugfestigkeit in Querrichtung ≥25 MPa, Durchstoßfestigkeit ≥0,133 N/μm.
3. Nasses Dehnen in beide Richtungen: Zugfestigkeit in Längsrichtung ≥100 MPa, Zugfestigkeit in Querrichtung ≥60 MPa, Durchstoßfestigkeit ≥0,204 N/μm.
(5) Elektrolyt
Wassergehalt ≤20 ppm, Fluorwasserstoffgehalt ≤50 ppm, Gehalt an Metallverunreinigungen Natrium ≤2 ppm und Gehalt an anderen Metallverunreinigungen in Einzelstücken ≤1 ppm.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 24. Dezember 2021